Allgemeine Fragen
Was ist eine Bürgerstiftung?
Eine Bürgerstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die von Bürgerinnen und Bürgern für ihre Region gegründet wird. Sie fördert das Gemeinwohl vor Ort, unabhängig von Staat und Wirtschaft, und ist auf Dauer angelegt. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten, gefördert wird aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen und Spenden.
Was macht die Gengenbacher Bürgerstiftung besonders?
Sie ist lokal und unabhängig: Das Geld bleibt in Gengenbach und seinen Ortsteilen Bermersbach, Schwaibach und Reichenbach. Die Stifter entscheiden selbst mit, welche Projekte gefördert werden. Es gibt keine externe Einflussnahme durch die Kommune oder Unternehmen.
Ist die Stiftung bereits offiziell gegründet?
Die Stiftung befindet sich aktuell in Gründung. Für die rechtliche Anerkennung durch das Regierungspräsidium streben wir ein Stiftungskapital von 200.000 EUR an. Sobald dieses Ziel erreicht ist, beantragen wir die Anerkennung beim Regierungspräsidium und die Stiftung wird ihre Fördertätigkeit aufnehmen.
Wer steht hinter der Bürgerstiftung?
Die Initiative geht von drei Gengenbachern aus: Elena Klammer, Markus Schätzle und Ulrich Wild. Sie gründen die Stiftung aus persönlicher Überzeugung für Gengenbach und seine Ortsteile. Hier geht’s zur Vorstellung der Initiatoren.
Fragen zu Stiften und Spenden
Was passiert mit meinem Geld?
Das Stiftungskapital wird, nach Übertrag auf die Stiftung, dauerhaft und sicher angelegt. Die jährlichen Erträge (bspw. aus Zinsen) fließen in die Förderung lokaler Projekte. Ihr eingebrachtes Kapital bleibt dabei dauerhaft erhalten und geht nicht verloren. Spenden hingegen können direkt für Projekte eingesetzt werden.
Was passiert im Falle einer Stiftungsauflösung mit meinem Geld?
In der Satzung der Stiftung, die zur Anerkennung beim Regierungspräsidium vorgelegt werden muss, wird geregelt, was im Falle der Stiftungsauflösung mit dem Stiftungskapital geschieht. Aktuell sieht der Satzungsentwurf vor, das Kapital an alle Gengenbacher Vereine zu verteilen.
Wie werde ich Mitglied der Stiftungsversammlung?
Wer sich mit mindestens 4.000 EUR am Stiftungskapital beteiligt, wird Mitglied der Stiftungsversammlung. Damit verbunden ist ein Stimmrecht: Sie entscheiden aktiv mit, welche Projekte die Bürgerstiftung fördert.
Kann ich auch kleinere Beträge beitragen?
Ja, ausdrücklich. Spenden in jeder Höhe sind willkommen und fließen direkt in die Projektförderung.
Und auch Stiftungsbeiträge unter 4.000 EUR sind möglich. Sie stärken damit das Kapital, sind jedoch nicht mit einem Stimmrecht verbunden.
Sind Spenden und Stiftungen steuerlich absetzbar?
Ja. Sowohl Spenden als auch Stiftungsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten nach jeder Zuwendung eine entsprechende Bestätigung für Ihre Steuerunterlagen.
Kann die Stiftung testamentarisch bedacht werden?
Ja. Die Bürgerstiftung kann als Erbin oder Vermächtnisnehmerin in einem Testament eingesetzt werden. Das ist eine Möglichkeit, der Heimat auch über das eigene Leben hinaus etwas Dauerhaftes zu hinterlassen.
Kann ich meine Spende für ein bestimmtes Projekt zweckbinden?
Ja, ab einer Spendenhöhe von 10.000 EUR ist das möglich . Wenn Sie Ihre Spende für einen bestimmten Förderzweck, zum Beispiel Jugendbildung oder
Naturschutz, einsetzen möchten, geben Sie dies bitte bei der Überweisung im Verwendungszweck an oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stellen sicher, dass Ihr Wunsch berücksichtigt wird.
Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes sind Beträge unter der oben genannten Summe nicht zweckgebunden möglich.
Über konkrete Projektvorstellungen der Stiftung wird es möglich sein, auch kleinere Beträge an konkrete Projekte zu spenden.
Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist?
Stiftungskapital ist grundsätzlich dauerhaft angelegt, das ist das Wesen einer Stiftung. Es handelt sich nicht um eine Mitgliedschaft, die gekündigt werden kann. Einmalige Spenden hingegen sind ohne jede Bindung und jederzeit möglich.
Fragen zur Projektförderung
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Projekte in Gengenbach und seinen Ortsteilen, die dem Gemeinwohl dienen. So zum Beispiel: Unterstützung von Vereinen, Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, Erhalt prägender Orte und Aussichtspunkte, Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie soziale Initiativen im Stadtgebiet.
Diese Stiftungszwecke sind in der Satzung festgeschrieben, die dem Regierungspräsidium im Rahmen der Anerkennung vorgelegt werden muss.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Grundsätzlich können gemeinnützige Vereine, Initiativen und Einrichtungen aus Gengenbach und seinen Ortsteilen Förderanträge stellen. Die genauen Richtlinien werden nach der offiziellen Gründung der Stiftung veröffentlicht. Bei konkreten Fragen melden Sie sich gerne vorab bei uns.
Wie werden Förderprojekte ausgewählt?
Die Stiftungsversammlung, also alle Stifter ab 4.000 EUR Kapitalanteil, entscheidet gemeinsam über die Vergabe der Fördermittel. Damit liegt die Entscheidungshoheit bei Repräsentanten von Bürgerinnen und Bürgern und nicht bei einer externen Instanz.
Werden auch größere Vorhaben gefördert, oder nur kleine Projekte?
Beides ist möglich. Die Höhe der Förderung hängt von den verfügbaren Erträgen ab. In der Anfangsphase werden voraussichtlich kleinere und mittlere Projekte im Vordergrund stehen. Langfristig wächst mit dem Kapital auch die Förderkapazität der Stiftung.
Sonstige Fragen und Kontakt
Wo kann ich mehr erfahren?
Besuchen Sie uns an einem unserer Informationstermine: am 13. Juni und 11. Juli 2026 ab 8:30 Uhr auf dem Bauernmarkt in Gengenbach, oder am 6. Juli 2026 ab 19:00 Uhr bei der Einwohnerversammlung in der Stadthalle.
Alternativ erreichen Sie uns jederzeit unter kontakt@gengenbacher-buergerstiftung.de.
Ich möchte die Idee weitertragen. Was kann ich tun?
Empfehlen Sie uns gerne weiter!
Jede Unterstützung zählt: ob Weitererzählen, ein Gespräch anregen oder einen Bekannten mitbringen. Die Bürgerstiftung lebt von Menschen, die an Gengenbach glauben, diese Heimat bewahren und die Zukunft aktiv mitgestalten wollen.
Wie erfahre ich, welche Projekte gefördert wurden?
Sobald die Stiftung gegründet ist, werden wir regelmäßig auf dieser Website und in der lokalen Presse über Förderentscheidungen und abgeschlossene Projekte berichten. Transparenz ist uns ein zentrales Anliegen.
Gibt es einen Newsletter oder aktuelle Informationen?
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Aktuelles und Termine“ auf dieser Website sowie auf unserem Instagram-Kanal @Gengenbacher_Bürgerstiftung.
Sollten Sie an einer regelmäßigen Information per Mail interessiert sein, schreiben Sie uns bitte an kontakt@gengenbacher-buergerstiftung.de

